Hausordnung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter
Patient,
wir begrüßen Sie in unserem Schwerpunktklinikum und wünschen
Ihnen, dass die Behandlung zu dem von Ihnen erhofften Erfolg führt.
Das gemeinsame Leben in der Klinik ist ein wichtiger Teil der
Gesamtbehandlung aller Patienten und setzt gegenseitigen Respekt
voraus. Mit unserer Hausordnung möchten wir allen Patientinnen und
Patienten ein Höchstmaß an Privatsphäre sichern. Gleichzeitig
möchten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die
notwendigen Voraussetzungen für ihre Tätigkeit bieten.
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für das gesamte Klinikgebäude und
Klinikgelände der Werner-Wicker-Klinik. Sie ist für alle Patienten
und Besucher gültig. Sie ist Bestandteil der Aufnahmebedingungen.
Bitte halten Sie sich im Interesse aller Patienten an die in der
Hausordnung aufgestellten Regeln. Die Hausordnung kann durch
abteilungsspezifische Regelungen ergänzt werden.
2. Allgemeines
- Wir bitten Sie, den Anordnungen der Ärzte, des Pflegepersonals
und der Krankenhausverwaltung Folge zu leisten. Dies gilt
insbesondere in Brand- und Katastrophenfällen.
- Die Patienten sind gebeten, die Arztvisiten einzuhalten.
- Einrichtungsgegenstände und im Zusammenhang mit der Behandlung
benutzte Geräte sind schonend und mit der gebotenen Sorgfalt zu
behandeln. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
werden wir den Verursacher haftbar machen. Die Umstellung oder
Auswechslung von Einrichtungsgegenständen, die selbständige
Bedienung von Behandlungsgeräten ist untersagt.
- Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Fernseh- und Audiogeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke
betrieben werden. Bitte berücksichtigen Sie beim Betrieb dieser
Geräte auch die Intimsphäre und das Ruhebedürfnis Ihrer
Mitpatienten und passen Sie die Lautstärke der verschiedenen Medien
den Umständen an.
- Wir bitten alle Patienten, soweit keine medizinischen Gründe
dagegen sprechen, ihre Mahlzeiten im Speisesaal einzunehmen und die
Tischzeiten im Speisesaal einzuhalten. Die aktuellen Tischzeiten
entnehmen Sie bitte den Aushängen auf Ihrer Station.
- Der Genuss von Alkohol ist grundsätzlich nicht verboten. Auf
den Stationen gilt jedoch ein striktes Alkoholverbot. Sofern Sie
Alkohol außerhalb der Stationen konsumieren, setzen wir voraus,
dass Sie das Ihnen bekömmliche Maß kennen und einhalten. Bitte
beachten Sie, dass Alkohol in Verbindung mit Medikamenten
erhebliche Nebenwirkungen verursachen und Ihr behandelnder Arzt
medizinische Einwände geltend machen kann.
- In der Werner-Wicker-Klinik gilt das Gesetz zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens vom 06.September 2007,
- Auf dem Klinikgelände unmittelbar neben dem Haupteingang der
Werner-Wicker-Klinik ist eine Raucherzone eingerichtet und
ausgewiesen, innerhalb derer das Rauchen für Patienten und Besucher
gestattet ist. Weitere Regelungen zum Nichtraucherschutz können Sie
den Aushängen auf Station bzw. an den Knotenpunkten entnehmen.
- Patienten, die das Klinikgelände verlassen, handeln auf eigene
Gefahr.
- Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in der
Werner-Wicker-Klinik einen Unfall erleiden, muss dieser
unverzüglich beim Pflegepersonal gemeldet werden.
- Die Nutzung von offenem Feuer (z. B. Kerzen, Rauchen) in der
Klinik ist strikt untersagt. Bitte leisten Sie im Brandfall oder
bei Brandgefahr den Anweisungen unserer Mitarbeiter und der
Feuerwehr Folge. Benutzen Sie nicht die Fahrstühle, sondern die
gekennzeichneten Fluchtwege.
3. Behandlung
- Bitte halten Sie Ihnen gegebene Termine ein. Der Erfolg Ihrer
Behandlung hängt ganz wesentlich auch davon ab, dass alle
therapeutischen Maßnahmen gewissenhaft und pünktlich durchgeführt
werden. Dazu zählen auch die rechtzeitige und regelmäßige Einnahme
der verordneten Medikamente.
- Sollten Sie Termine aus persönlichen Gründen absagen oder
verschieben wollen, bitten wir Sie, sich frühzeitig mit den
entsprechenden Personen in Verbindung zu setzen. Gerne ist Ihnen
hierbei auch das Pflegpersonal behilflich.
- Bitte nehmen Sie keine eigenen Präparate (Medikamente,
Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche oder homöopathische Mittel),
ohne zuvor Ihren behandelnden Arzt verständigt und seine
Einwilligung erhalten zu haben.
4. Wertgegenstände und elektrische
Geräte
- Bitte beschränken Sie sich beim Mitführen von Schmuck und
Wertgegenständen auf das absolut notwenige Mindestmaß. Des Weiteren
möchten wir Sie bitten, Geld und Wertsachen bei der Verwaltung
(Zimmer 46 Erdgeschoss) in unentgeltliche Verwahrung zu geben.
Bitte achten Sie auf Ihr Geld und Ihre Wertgegenstände, da wir bei
Verlust keine Haftung übernehmen können. Das gleiche gilt für
persönliche Gegenstände wie z.B. Laptop, Handy, Radio, Gepäck usw.
Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte umgehend an das
Pflegepersonal.
- Das Mitführen von privaten elektrisch betriebenen Geräten
jeglicher Art einschließlich von Medizinprodukten in die WWK ist
auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Alle
mitgeführten Medizinprodukte und elektrisch betriebenen Geräte sind
bei Aufnahme anzumelden. Wir behalten uns vor, alle mitgeführten
Medizinprodukte und elektrisch betriebenen Geräte durch die
Mitarbeiter unserer Haustechnik auf Betriebsicherheit prüfen zu
lassen.
- Wärmeabstrahlende Haushaltsgeräte wie z.B. Fernsehgeräte, HIFI-
Anlagen Heizkissen, Herdplatten, Kühlschränke,
Mikrowellen/Backöfen, Kaffeemaschinen, Mixer, Toaster,
Ventilatoren/Klimaanlagen, Wasserkocher oder Tauchsieder sind
grundsätzlich nicht gestattet.
- Private Matratzen jeglicher Art, einschließlich aller
energetisch betriebenen Antidekubitus- Matratzen, sind nicht
gestattet. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen mit dem
Pflegeexperten abzusprechen. Der Kontakt kann über die Station
hergestellt werden. Auch diese Produkte müssen vor Inbetriebnahme
innerhalb der WWK durch die Haustechnik genehmigt und einer
technischen Prüfung unterzogen werden.
- Nicht betriebssichere elektrische Geräte und Medizinprodukte
dürfen innerhalb der WWK grundsätzlich nicht betrieben werden.
- Für Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt das
Krankenhaus keine Haftung.
5. Besuche
- Unsere Klinik hat keine speziellen Besuchsstunden. Um dem
Ruhebedürfnis unserer Patienten Rechnung zu tragen, bitten wir alle
Besucher, die Klinik spätestens bis 22.00 Uhr zu verlassen.
- Besuche der Intensiv- und Überwachungsstation (Station A4)
bedürfen der vorherigen telefonischen Anmeldung. Ein Telefon
befindet sich im Eingangsbereich der A4, die entsprechende
Telefonnummer hängt daneben aus. Die Besuchszeiten für die A4 sind
auf die Zeiten von 10.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr
festgelegt. Außerhalb des Korridors ist der Besuch nur mit
ärztlicher Genehmigung möglich.
- Die Unterbringung von Bergleitpersonen ist grundsätzlich
möglich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über unser
Patientenaufnahmebüro.
- Gefäße und Vasen für Blumen gibt es auf allen Stationen. Fragen
Sie bitte unsere Pflegekräfte. Mit Erde gefüllte Topfpflanzen sind
aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
- Wenn Sie Bilder an der Wand Ihres Krankenzimmers anzubringen
wünschen, nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die an den
Zimmerwänden angebrachten Magnetleisten.
- Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Mitbringen von
Haustieren jeder Art aus hygienischen Gründen nicht gestattet
werden kann.
- In der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr herrscht Nachtruhe.
Bedenken Sie, dass es im Haus, insbesondere auf den
Mehrbettzimmern, Patienten geben kann, die aufgrund ihrer
Erkrankung dringend der Nachtruhe bedürfen. Wir bitten Sie, ihr
Verhalten in jedem Fall danach auszurichten.
- Im Zuge pflegerischer Maßnahmen sind Besucher grundsätzlich
gebeten, die Zimmers zu verlassen. Während pflegerischer Maßnahmen
am Patienten leuchtet vor den Zimmereingängen ein grünes Licht.
Solange dieses leuchtet, sind Besucher gebeten, das betreffende
Zimmer nicht zu betreten.
6. Verkehr auf dem
Krankenhausgelände
Auf dem Klinikgelände steht eine begrenzte Anzahl von
Parkplätzen zur Verfügung. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür
bestimmten Plätzen abgestellt werden. Die Parkplätze sind
unbewacht. Bei Verlust von Gegenständen oder für Beschädigungen in
/ an ihrem Fahrzeug haften wir nicht. Es gilt die STVO.
7. Post
Die für die Patienten eingehende Post wird Ihnen über die
Station zugestellt. Für abgehende Post stehen Briefkästen zur
Verfügung.
8. Zuständigkeiten
Die hausrechtlichen Befugnisse werden vom Verwaltungsdirektor
oder einem von ihm Beauftragten ausgeübt. Zur Veröffentlichung
bestimmte Film-, Fernseh-, Funk- und Fotoaufnahmen im
Krankenhausbereich, bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis der
Krankenhausverwaltung.
9. Anregungen
Patienten können sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden
schriftlich oder mündlich an die entsprechenden ärztlichen und
pflegerischen Stellen, den Patientenfürsprecher, das
Qualitätsmanagement oder den Verwaltungsdirektor wenden. Des
Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Meinung / Kritik auch im
Patientenfragebogen, den Sie bei der Aufnahme erhalten haben, zu
dokumentieren.
10. Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird eine Ermahnung
ausgesprochen. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zu
einer disziplinarischen Entlassung führen.
Die Verwaltungsleitung behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen
auch für Besucher ein Hausverbot auszusprechen.