Die Werner-Wicker-Klinik ist ein Akut-Krankenhaus mit den Schwerpunkten Versorgung, Rückenmarkverletzten und Wirbelsäulen-Chirurgie. Werner-Wicker-Klinik, Akut-Krankenhaus, Rückenmarkverletzten, Wirbelsäulen-Chirurgie, orthopädische, Schwerpunktklinikum, stationäre, ambulante, Versorgung, Querschnittslähmungen, Patienten, Wirbelsäulenerkrankungen, operative, Behandlung, Vertragskrankenhaus, Neurologische, Urologische, Abteilung, Anästhesie, Intensivmedizin, Bad Wildungen
zur Wicker-Gruppe zur Wicker-Gruppe


Hausordnung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

wir begrüßen Sie in unserem Schwerpunktklinikum und wünschen Ihnen, dass die Behandlung zu dem von Ihnen erhofften Erfolg führt. Das gemeinsame Leben in der Klinik ist ein wichtiger Teil der Gesamtbehandlung aller Patienten und setzt gegenseitigen Respekt voraus. Mit unserer Hausordnung möchten wir allen Patientinnen und Patienten ein Höchstmaß an Privatsphäre sichern. Gleichzeitig möchten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die notwendigen Voraussetzungen für ihre Tätigkeit bieten.

 1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für das gesamte Klinikgebäude und Klinikgelände der Werner-Wicker-Klinik. Sie ist für alle Patienten und Besucher gültig. Sie ist Bestandteil der Aufnahmebedingungen. Bitte halten Sie sich im Interesse aller Patienten an die in der Hausordnung aufgestellten Regeln. Die Hausordnung kann durch abteilungsspezifische Regelungen ergänzt werden.

 2. Allgemeines

  • Wir bitten Sie, den Anordnungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Krankenhausverwaltung Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Brand- und Katastrophenfällen.
  • Die Patienten sind gebeten, die Arztvisiten einzuhalten.
  • Einrichtungsgegenstände und im Zusammenhang mit der Behandlung benutzte Geräte sind schonend und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden wir den Verursacher haftbar machen. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen, die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten ist untersagt.
  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Fernseh- und Audiogeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Bitte berücksichtigen Sie beim Betrieb dieser Geräte auch die Intimsphäre und das Ruhebedürfnis Ihrer Mitpatienten und passen Sie die Lautstärke der verschiedenen Medien den Umständen an.
  • Wir bitten alle Patienten, soweit keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, ihre Mahlzeiten im Speisesaal einzunehmen und die Tischzeiten im Speisesaal einzuhalten. Die aktuellen Tischzeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen auf Ihrer Station.
  • Der Genuss von Alkohol ist grundsätzlich nicht verboten. Auf den Stationen gilt jedoch ein striktes Alkoholverbot. Sofern Sie Alkohol außerhalb der Stationen konsumieren, setzen wir voraus, dass Sie das Ihnen bekömmliche Maß kennen und einhalten. Bitte beachten Sie, dass Alkohol in Verbindung mit Medikamenten erhebliche Nebenwirkungen verursachen und Ihr behandelnder Arzt medizinische Einwände geltend machen kann.
  • In der Werner-Wicker-Klinik gilt das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 06.September 2007,
  • Auf dem Klinikgelände unmittelbar neben dem Haupteingang der Werner-Wicker-Klinik ist eine Raucherzone eingerichtet und ausgewiesen, innerhalb derer das Rauchen für Patienten und Besucher gestattet ist. Weitere Regelungen zum Nichtraucherschutz können Sie den Aushängen auf Station bzw. an den Knotenpunkten entnehmen.
  • Patienten, die das Klinikgelände verlassen, handeln auf eigene Gefahr.
  • Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in der Werner-Wicker-Klinik einen Unfall erleiden, muss dieser unverzüglich beim Pflegepersonal gemeldet werden.
  • Die Nutzung von offenem Feuer (z. B. Kerzen, Rauchen) in der Klinik ist strikt untersagt. Bitte leisten Sie im Brandfall oder bei Brandgefahr den Anweisungen unserer Mitarbeiter und der Feuerwehr Folge. Benutzen Sie nicht die Fahrstühle, sondern die gekennzeichneten Fluchtwege.

  

3.  Behandlung

  • Bitte halten Sie Ihnen gegebene Termine ein. Der Erfolg Ihrer Behandlung hängt ganz wesentlich auch davon ab, dass alle therapeutischen Maßnahmen gewissenhaft und pünktlich durchgeführt werden. Dazu zählen auch die rechtzeitige und regelmäßige Einnahme der verordneten Medikamente.
  • Sollten Sie Termine aus persönlichen Gründen absagen oder verschieben wollen, bitten wir Sie, sich frühzeitig mit den entsprechenden Personen in Verbindung zu setzen. Gerne ist Ihnen hierbei auch das Pflegpersonal behilflich.
  • Bitte nehmen Sie keine eigenen Präparate (Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche oder homöopathische Mittel), ohne zuvor Ihren behandelnden Arzt verständigt und seine Einwilligung erhalten zu haben.

 4. Wertgegenstände und elektrische Geräte

  • Bitte beschränken Sie sich beim Mitführen von Schmuck und Wertgegenständen auf das absolut notwenige Mindestmaß. Des Weiteren möchten wir Sie bitten, Geld und Wertsachen bei der Verwaltung (Zimmer 46 Erdgeschoss) in unentgeltliche Verwahrung zu geben. Bitte achten Sie auf Ihr Geld und Ihre Wertgegenstände, da wir bei Verlust keine Haftung übernehmen können. Das gleiche gilt für persönliche Gegenstände wie z.B. Laptop, Handy, Radio, Gepäck usw. Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte umgehend an das Pflegepersonal.
  • Das Mitführen von privaten elektrisch betriebenen Geräten jeglicher Art einschließlich von Medizinprodukten in die WWK ist auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Alle mitgeführten Medizinprodukte und elektrisch betriebenen Geräte sind bei Aufnahme anzumelden. Wir behalten uns vor, alle mitgeführten Medizinprodukte und elektrisch betriebenen Geräte durch die Mitarbeiter unserer Haustechnik auf Betriebsicherheit prüfen zu lassen.
  • Wärmeabstrahlende Haushaltsgeräte wie z.B. Fernsehgeräte, HIFI- Anlagen Heizkissen, Herdplatten, Kühlschränke, Mikrowellen/Backöfen, Kaffeemaschinen, Mixer, Toaster, Ventilatoren/Klimaanlagen, Wasserkocher oder Tauchsieder sind grundsätzlich nicht gestattet.
  • Private Matratzen jeglicher Art, einschließlich aller energetisch betriebenen Antidekubitus- Matratzen, sind nicht gestattet. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen mit dem Pflegeexperten abzusprechen. Der Kontakt kann über die Station hergestellt werden. Auch diese Produkte müssen vor Inbetriebnahme innerhalb der WWK durch die Haustechnik genehmigt und einer technischen Prüfung unterzogen werden.
  • Nicht betriebssichere elektrische Geräte und Medizinprodukte dürfen innerhalb der WWK grundsätzlich nicht betrieben werden.
  • Für Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt das Krankenhaus keine Haftung.

 5. Besuche

  • Unsere Klinik hat keine speziellen Besuchsstunden. Um dem Ruhebedürfnis unserer Patienten Rechnung zu tragen, bitten wir alle Besucher, die Klinik spätestens bis 22.00 Uhr zu verlassen.
  • Besuche der Intensiv- und Überwachungsstation (Station A4) bedürfen der vorherigen telefonischen Anmeldung. Ein Telefon befindet sich im Eingangsbereich der A4, die entsprechende Telefonnummer hängt daneben aus. Die Besuchszeiten für die A4 sind auf die Zeiten von 10.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr festgelegt. Außerhalb des Korridors ist der Besuch nur mit ärztlicher Genehmigung möglich.
  • Die Unterbringung von Bergleitpersonen ist grundsätzlich möglich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über unser Patientenaufnahmebüro.
  • Gefäße und Vasen für Blumen gibt es auf allen Stationen. Fragen Sie bitte unsere Pflegekräfte. Mit Erde gefüllte Topfpflanzen sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  • Wenn Sie Bilder an der Wand Ihres Krankenzimmers anzubringen wünschen, nutzen  Sie dazu bitte ausschließlich die an den Zimmerwänden angebrachten Magnetleisten.
  • Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Mitbringen von Haustieren jeder Art aus hygienischen Gründen nicht gestattet werden kann.
  • In der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr herrscht Nachtruhe. Bedenken Sie, dass es im Haus, insbesondere auf den Mehrbettzimmern, Patienten geben kann, die aufgrund ihrer Erkrankung dringend der Nachtruhe bedürfen. Wir bitten Sie, ihr Verhalten in jedem Fall danach auszurichten.
  • Im Zuge pflegerischer Maßnahmen sind Besucher grundsätzlich gebeten, die Zimmers zu verlassen. Während pflegerischer Maßnahmen am Patienten leuchtet vor den Zimmereingängen ein grünes Licht. Solange dieses leuchtet, sind Besucher gebeten, das betreffende Zimmer nicht zu betreten.

 6. Verkehr auf dem Krankenhausgelände

Auf dem Klinikgelände steht eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden. Die Parkplätze sind unbewacht. Bei Verlust von Gegenständen oder für Beschädigungen in / an ihrem Fahrzeug haften wir nicht. Es gilt die STVO.

  7. Post

Die für die Patienten eingehende Post wird Ihnen über die Station zugestellt. Für abgehende Post stehen Briefkästen zur Verfügung.

 8. Zuständigkeiten

Die hausrechtlichen Befugnisse werden vom Verwaltungsdirektor oder einem von ihm Beauftragten ausgeübt. Zur Veröffentlichung bestimmte Film-, Fernseh-, Funk- und Fotoaufnahmen im Krankenhausbereich,  bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis der Krankenhausverwaltung.

 9. Anregungen

Patienten können sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden schriftlich oder mündlich an die entsprechenden ärztlichen und pflegerischen Stellen, den Patientenfürsprecher, das Qualitätsmanagement oder den Verwaltungsdirektor wenden. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Meinung / Kritik auch im Patientenfragebogen, den Sie bei der Aufnahme erhalten haben, zu dokumentieren.

 10. Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird eine Ermahnung ausgesprochen. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zu einer disziplinarischen Entlassung führen.

Die Verwaltungsleitung behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen auch für Besucher ein Hausverbot auszusprechen.

© 1997-2012 Werner-Wicker-Klinik, Bad Wildungen | Aktualisiert am 16.01.2012 | Seite empfehlen