


Die Werner-Wicker-Klinik wurde 1978 als privat geführtes Orthopädisches Schwerpunktklinikum für Erkrankungen rund um die Wirbelsäule konzipiert und etabliert. Bei der Werner-Wicker-Klinik handelt es sich um ein Vertragskrankenhaus mit der Zulassung nach §108 Abs.3 SGB V. Die Entgelte der Klinik werden unter Beachtung der pflegesatzrechtlichen Gesetzgebung mit den entsprechenden Sozialleistungsträgern vereinbart. Diese Entgeltvereinbarung wird von der zuständigen Landesbehörde vor dem Hintergrund des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung geprüft und genehmigt und sodann von allen Kostenträgern übernommen. Der nachfolgende Qualitätsbericht ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bzw. Empfehlungen der Spitzenverbände von Krankenhäusern und Krankenkassen aufgebaut. Die Werner Wicker Klinik erfüllt damit seine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der wesentlichen Struktur- Prozess- und Ergebnisqualitätskennziffern.
Die Werner-Wicker-Klinik als Orthopädisches Schwerpunktklinikum besteht aus den folgenden Fachabteilungen:
Im Jahr werden ca. 4100 Patientinnen und Patienten aus dem Bundesgebiet und den europäisch und außereuropäischem Ausland stationär behandelt. Die Klinik ist somit in der Lage, in vollem Umfang die Akut- und Sofortversorgung von frisch verletzten Querschnittgelähmten zu übernehmen. Es besteht uneingeschränkt die Möglichkeit, die Behandlung bereits in anderen Kliniken vorbehandelter Patientinnen und Patienten durchzuführen und diese aufgrund aufgetretener Komplikationen aufzunehmen.
Zum
Qualitätsbericht 2010 der Werner-Wicker-Klinik.
Beschreibung zum Qualitätsbericht der Klinik (DRG, Diagnosen nach
ICD 10, Operationen und Eingriffe) und zur
Qualitätssicherung.
© 1997-2012 Werner-Wicker-Klinik, Bad Wildungen
| Aktualisiert am 09.03.2012 | Seite empfehlen