Die Aufnahme im Zentrum für Rückenmarkverletzte. Werner-Wicker-Klinik Werner-Wicker-Klinik, Vertragskrankenhaus, Fallpauschalen, Pflegesätze, Zentrums für Rückenmarkverletzte, Deutschen Skoliosezentrums, Hessischen Sozialminister, Krankenhaus-Entgeld-Gesetzes, Bundespflegesatzverordnung, Kostenträgern, Interesse, Kostenübernahme, Aufnahme,  Klinik, Kostenträger, Bedingungen, Krankenhausbehandlung, Rückenmarkverletzte, Telefon, 05621 803-207,
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Aufnahme

Bei der Werner-Wicker-Klinik handelt es sich um ein Vertragskrankenhaus. Dieses bedeutet, dass die Fallpauschalen und Pflegesätze des Zentrums für Rückenmarkverletzte und des Deutschen Skoliosezentrums vom Hessischen Sozialminister nach den Vorschriften des Krankenhausentgeltgesetzes bzw. der Bundespflegesatzverordnung zu genehmigen sind und daher auch von allen Kostenträgern übernommen werden. Wir möchten Sie aber in Ihrem eigenen Interesse bitten, die Kostenübernahme schon vor Aufnahme in die Klinik mit dem zuständigen Kostenträger zu klären.

Ansonsten gelten die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung gemäß § 112 SGB V.

Kontakt für die Stationäre Aufnahme 
Zentrum für Rückenmarkverletzte,
Telefon 05621 803-207

© 1997-2012 Werner-Wicker-Klinik, Bad Wildungen | Aktualisiert am 08.07.2009 | Seite empfehlen